Das Banner Ifirns

 

 

Im Nachhinein zu ergründen, warum etwas so ist wie es ist, oder warum man ist, wer man ist, welchen Weg man eingeschlagen hat, warum man dies gemacht hat und nicht jenes, ist sehr müßig. Sicher ist nur, dass die Summe aller Erfahrungen und Entscheidungen uns zu dem macht, was wir sind - nicht mehr und nicht weniger!

 

Aventurien*, der Kontinent der Abenteuer ist unsere Heimat.  Lang und verschlungen waren die Pfade, die wir Streiter und Streiterinnen zurückgelegt haben, bevor wir ein Teil der Gemeinschaft wurden, die zum Lob und Preis der Göttin Ifirn durch die verschiedensten Welten zieht. Unerschrocken treten wir durch die Tore zwischen den Welten, um die Glorie der Frühlingsgöttin in das Multiversum hinauszutragen – sei es in Aventurien selbst, auf der Erde, in Pandor, den Elbenlanden, Weltenwacht oder auf den Dracheninseln.

 

Die Götter sind es, die uns leiten. Nur die Götter kennen die größere Absicht hinter alledem. Hesinde lässt uns erkennen, was klug ist, Praios zeigt uns was Recht ist, Rondra gibt uns Mut, Rahja lässt uns frohlocken und Firun leitet unseren gerechten Zorn. Doch nur Ifirn, der weiße Schwan, schenkt uns in ihrer Güte den Sinn unseres Daseins. Wir streiten für das Leben, für den Respekt und den ewigen Kreislauf aus Geburt und Vergehen.  Wir jagen den Antworten nach, der Erkenntnis und der Weisheit. Die Jagd ist unser Schicksal.

 

 


Der Verein Banner Ifirns e.V.


 

Unter dem Banner Ifirns findet sich eine Gruppe von Freunden aus dem Großraum Kassel zusammen, die gemeinsam die Begeisterung für das Hobby LARP (=Live Action Role Playing) teilen. Der erste Kontakt zu diesem fantastischen Hobby hatten einige von uns im Jahr 2010. Und so groß die Skepsis auch war, so sehr fesselte doch der unglaubliche Spaß, den man dabei gemeinsam hatte.

 

Im Juli 2017 hat sich schließlich der Verein Banner Ifirns e.V. gegründet und ist seit November 2017 ein beim Amtsgericht Eschwege eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hessisch Lichtenau. Der Vereinszweck ist das Fördern und Unterstützen des Live-Rollenspiels in seinen vielfachen Ausprägungen, sowie die Ausrichtung von eigenen Live-Rollenspiel-Veranstaltungen und Unterstützung anderer dem Live-Rollenspiel verpflichteter Organisationen.

 

Der aktuelle Vorstand:

1. Vorsitzender: Karsten Herschelmann

2. Vorsitzender: Olaf Hilscher

Kassenwart: Bernd Götte

 

Vereinsadresse:

Banner Ifirns e.V.
Wilhelm-Leuschner-Straße 10b
37235 Hessisch Lichtenau
info@banner-ifirns.de

 

 

 

 

Satzung des Vereins Banner Ifirns e.V.

 

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

1.1          Der Verein führt den Namen „Banner Ifirns e.V.“, und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins „Banner Ifirns e.V.“

 

1.2          Sitz des Vereins ist Hessisch Lichtenau.

 

1.3          Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

 

2.1          Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

2.2          Zweck des Vereins ist sowohl die Förderung und Unterstützung der Beschäftigung mit dem Live-Rollenspiel, als auch die Verbreitung von Kenntnis und Verständnis des Mittelalters als Ursprung der europäischen Kultur. Die Aufgaben des Vereins sind insbesondere:

 

a.       Die Förderung und Verbreitung des Live-Rollenspieles. Dies geschieht durch die Organisation und Unterstützung von Live-Rollenspiel-Veranstaltungen und Ausstellungen.

 

b.      Die Darstellung und Verbreitung der Beschäftigung mit dem Live-Rollenspiel in seiner Vielfalt, d.h. auf die künstlerischen, historischen und sozialen Aspekte hinzuweisen. Dieses geschieht insbesondere durch gezielte Aktivitäten, wie Vorträge, Seminare und Workshops und insbesondere Veröffentlichungen auf der Vereins-Homepage und dem zugehörigen Internet-Forum.

 

c.       Herstellung und Pflege von Kontakten und Verbindungen zur internationalen Rollenspielgemeinschaft. Diese Tätigkeit erfolgt im Sinne des internationalen Kulturaustausches und der Völkerverständigung.

 

d.      Die Unterstützung aller Aktivitäten, die persönlichen und sozialen Kontakten der Rollenspieler dienen, hier insbesondere im Bereich der Familie, sowie zwischen Jung und Alt.

 

e.      Die Zusammenarbeit mit allen Vereinen, Institutionen und Gesellschaften, die den Zielen des Banner Ifirns e.V. dienlich sind.

 

f.        Schaffung und Lagerung eines vereinseigenen Fundus mit Gegenständen und Materialien, die für das Live-Rollenspiel benötigt werden.

 

2.3          Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

2.4          Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft   

 

Der Verein besteht aus

 

a.      Ordentlichen Mitgliedern
Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur dann  Mitglied sein, wenn ein Erziehungsberechtigter ebenfalls Mitglied im Verein ist. Alle ordentlichen Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

 

b.      Fördermitgliedern
Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Fördermitglieder haben das Recht einer Teilnahme an der Mitgliederversammlung, sind jedoch nicht stimmberechtigt.

 

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

4.1          Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.

 

4.2          Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds. Die Aufnahme von Fördermitgliedern kann durch den Vorstand erfolgen.

 

 

§ 5 Beitrag

 

5.1          Der Mitgliedsbeitrag wird bei Aufnahme in den Verein zum Monatsersten des Folgemonats fällig.

 

5.2          Die Höhe des Mitgliedsbeitrags legt die Mitgliederversammlung fest.

 

5.3          Der Vorstand ist ermächtigt, unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern die Zahlung des Beitrags zu stunden, in besonderen Fällen sogar ganz zu erlassen. In beiden Fällen ist die Entscheidung des Vorstands einstimmig zu fällen. Es besteht jedoch kein Anspruch der Mitglieder auf Stundung, Minderung oder Erlass des Beitrages.

 

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

 

6.1          Austritt aus dem Verein

 

a.       Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich angezeigt werden.

 

b.      Mit dem Austritt aus dem Verein erlöschen sämtliche Ansprüche gegen den Verein.

 

c.       Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod oder dem Erlöschen eines Mitgliedes.

 

6.2          Auschluss

 

a.       Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn grobe Verstöße gegen die satzungsgemäßen Ziele des Vereins vorliegen.

 

b.      Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn grobe Verstöße gegen Anordnungen, Verordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane vorliegen. Der Ausschluss selbst erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit. Dem betroffenen Mitglied ist die Möglichkeit der persönlichen Stellungnahme vor der Mitgliederversammlung einzuräumen.

 

c.       Soweit keine beschlussfähige Mitgliederversammlung zu Stande kommt, ist ersatzweise der Vorstand befugt, über den Ausschluss des Mitgliedes abschließend zu entscheiden. Diese Entscheidung muss einstimmig getroffen werden.

 

 

§ 7 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind

 

a.      der Vorstand

 

b.      die Kassenprüfer

 

c.       die Mitgliederversammlung

 

 

§ 8 Vorstand

 

8.1          Der Vorstand (§26 BGB) ist ehrenamtlich tätig und besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

8.2          Der erste und zweite Vorsitzende, sowie der Kassenwart sind einzeln vertretungsberechtigt. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 500,00 Euro ist die einstimmige Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich.

 

8.3          Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtszeit aus oder besteht eine dauernde Verhinderung, so darf sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder selbst ergänzen.

 

8.4          Der Vorstand erledigt alle Vereinsaufgaben, soweit sie satzungsgemäß nicht anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat in eigener Verantwortung den Verein zum Wohle der Mitglieder und zur Erfüllung des Vereinszwecks zu leiten.

 

8.5          Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Vereins. In dieser Funktion ist er zur Verfügung über das Vereinskonto berechtigt. Er hat am Ende des Jahres die Kassenbücher abzuschließen und Abrechnung den zwei Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen.

 

8.6          Der zweite Vorsitzende erfüllt die Funktion des Schriftführers. Er besorgt den Schriftverkehr und die Protokollführung des Vorstand und der Mitgliederversammlungen. Protokolle der Mitgliederversammlung muss er mit mindestens einem anderen geschäftsführenden Vorstand gemeinsam unterzeichnen.

 

 

§ 9 Mitgliederversammlung

 

9.1          Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

 

9.2          Die Einberufung einer Mitgliederversammlung muss schriftlich oder textlich durch den Vorstand mindestens 4 Wochen vor Termin erfolgen.

 

9.3          Die Einladung muss die vorläufige Tagesordnung enthalten.

 

9.4          Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor dem Termin dem Vorstand schriftlich vorliegen.

 

9.5          Über die ihr in dieser Satzung ansonsten eingeräumten Befugnisse hinaus beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen.

 

9.6          Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für das laufende Geschäftsjahr; Aufgabe der Kassenprüfer ist die Prüfung der Kassenbücher und der Abrechnungen seitens des Kassenwartes, sowie die Berichterstattung darüber auf der Jahreshauptversammlung.

 

 

§ 10 Beschlussfassung der ordentlichen Mitgliederversammlung

 

10.1       Die Versammlung ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen, zur Tagesordnung beschlussfähig. Bei der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung oder über die Auflösung des Vereins, müssen mindestens 75% der abgegebenen Stimmen dem Antrag zustimmen.

 

10.2       Sofern das Gesetz oder die vorliegende Satzung nicht anders bestimmen, erfolgt die Beschlussfassung durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

 

10.3       Wahlen und Abstimmungen können per Akklamation durchgeführt werden, es sei denn, ein Mitglied wünscht geheime Wahlen.

 

 

§ 11 Auflösung des Vereins

 

11.1       Eine Auflösung des Vereins kann nur durch eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 10 erfolgen.

 

11.2       Beschließt die Mitgliederversammlung eine Auflösung des Vereins, werden der erste und zweite Vorsitzende, sowie der Kassenwart zu Liquidatoren gemäß §47ff BGB bestellt.

 

11.3       Der geschäftsführende Vorstand hat die Auflösung des Vereins beim zuständigen Registergericht des Amtsgerichts anzumelden.

 

11.4       Das im Zuge der Liquidation verbleibende Restvermögen wird einer von der Mitgliederversammlung bestimmten Körperschaft zur Verfügung gestellt, der/die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Dies gilt in gleicher Weise bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks.

 

11.5       Eine andere Verwertung des Restvermögens kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, soweit das zuständige Finanzamt diesen Beschluss genehmigt.

 

 

 

Diese Satzung tritt durch Beschluss am 8.Juli 2017 in Kraft.

 

 

* Aventurien, Ifirn und alle anderen verwandten Begrifflichkeiten sind registrierte Warenzeichen der Ulisses-Spiele GmbH.